| AGB |
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Sehr geehrte Weiterbildungsteilnehmerin, sehr geehrter Weiterbildungsteilnehmer, wir freuen uns über Ihr Interesse an AKAFIN, der Privaten Akademie für angewandte Finanzberatung GmbH. Unserem Weiterbildungsangebot liegen folgende Geschäftbedingungen zu Grunde. Wir bitten Sie diesbezüglich um Kenntnisnahme. Anmeldung Bei Interesse an unserem Lehrangebot wenden Sie sich telefonisch, schriftlich, per Fax oder E-Mail an unser Lehrgangsbüro. Sie erhalten dann von uns umgehend ein verbindliches Anmeldeformular. Die Anmeldung zur Teilnahme an einem Weiterbildungslehrgang/-seminar der Privaten Akademie für angewandte Finanzberatung GmbH kann bis zu 30 Tage vor Beginn erfolgen, sofern nichts anderes ausgewiesen wird. Mit der schriftlichen Anmeldung in Form des zurückgesendeten Anmeldungs-formulars erkennt der Teilnehmer/die Teilnehmerin die Geschäftsbedingungen an. Sofern kein anderes Verfahren angegeben ist, werden die Anmeldungen, im Falle einer Überschreitung der Teilnehmerzahl, in der Reihenfolge ihres Eingangs brücksichtigt. Absage von Weiterbildungslehrgängen/-seminaren Die Private Akademie für angewandte Finanzberatung GmbH hat das Recht, bei ungenügender Anzahl von Weiterbildungsteilnehmerinnen bzw. Weiterbildungsteilnehmern, die Weiterbildungslehrgänge/-seminare abzusagen. Sie ist dann verpflichtet, bereits gezahlte Teilnahmeentgelte zurückzuerstatten. Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer haben keine weitergehenden Ansprüche. Rücktritt und Kündigung Absagen durch die Weiterbildungsteilnehmerinnen bzw. Weiterbildungsteilnehmer sind kostenfrei, wenn sie bis spätestens 30 Tage vor Lehrgangs-/Seminarbeginn in schriftlicher Form eingegangen sind. Bereits gezahltes Entgelt wird in diesem Fall zurückerstattet, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 5% des Teilmahmeentgelts. Bei nicht rechtzeitiger Absage sind die Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer zu einer Zahlung von 50% des Teilnahmeentgelts verpflichtet. Bei Nichtabsagen oder Rücktritt am Tage des Beginns der Maßnahme oder danach, ist das gesamte Lehrgangs-/Seminarentgelt fällig. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Lehrgangs-/Seminareinheiten bzw. Lehrgangs-/Seminarstunden berechtigt die Teilnehmerin bzw. den Teilnehmer nicht, das Entgelt zu kürzen. Wechsel der Dozentinnen und Dozenten Inhalt und Ablauf des Lehrgangs-/Seminarprogramms ebenso wie der Einsatz der Dozentinnen/Dozenten können unter Wahrung des Gesamtcharakters des Lehrgangs/Seminars geändert werden. Dies berechtigt die Teilnehmerin bzw. den Teilnehmer weder zum Rücktritt noch zur Minderung des Teilnahmeentgelts. Weiterbildungsgebühren Es gelten die Preise der jeweils zum Zeitpunkt des Weiterbildungslehrgangs/-seminars gültigen Preisliste zuzügl. der ges. MwSt.. Die Gebühren beinhalten nicht die Reise- und Aufenthaltskosten der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers. Die Rechnungen sind nach Erhalt sofort netto fällig und die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Weiterbildungshonorare sind mit der Anmeldung, spätestens aber 30 Tage vor Beginn des Weiterbildungslehrgangs/-seminars fällig. Haftung Die Private Akademie für angewandte Finanzberatung GmbH haftet nicht für Schäden, die eine Teilnehmerin bzw. ein Teilnehmer im Rahmen eines Weiterbildungslehrgangs/-seminars erleidet, es sei denn, dass diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Erfüllungsgehilfen beruhen. Datenschutz Personenbezogene Teilnehmerdaten werden ausschließlich durch die Private Akademie für angewandte Finanzberatung GmbH genutzt. Diese Daten werden insbesondere gegen unbefugten Zugriff gesichert und nur mit Zustimmung der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers an Dritte weitergegeben. Urheberrechte Weiterbildungsunterlagen enthalten urheberrechtlich geschützte Informationen. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Weiterbildungsunterlagen oder von Teilen daraus bleiben ausschließlich der Privaten Akademie für angewandte Finanzberatung GmbH vorbehalten. Gerichtsstand Der Gerichtsstand ist Bochum. Schlussbestimmungen Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine andere Regelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Vertragsänderungen oder Nebenabreden können nur wirksam werden, wenn sie in Schriftform dargelegt werden und von beiden Vertragspartnern schriftlich bestätigt werden. Stand: 01.08.2002 |